Frohe Ostern!
Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage voller Freude, herzlicher Begegnungen und köstlicher Leckereien! Genießen Sie die Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten und tanken Sie neue Energie bei dieser wohlverdienten Pause. Wir […]
10. November 2021
Welche Rolle die TRAAV-Schnittstelle im automatisierten Auskunftsverfahren bei der Kommunikation mit Ermittlungsbehörden spielt.
Für die Umsetzung des im Telekommunikationsgesetz TKG festgelegten automatisierten Auskunftsverfahrens kommt die TRAAV-Schnittstelle zum Einsatz. Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen, was TRAAV bedeutet, welche Daten von wem abgefragt werden können und wie wichtig ein Zugang zur TRAAV-Schnittstelle für Netzbetreiber ist.
Im Jahr 2017 ist die Verordnung für das automatisierte Auskunftsverfahren (AAV) in Kraft getreten. Damit wurde das Recht auf die sogenannte „Bestandsdatenauskunft“ von Ermittlungsbehörden konkretisiert und modernisiert. Dies soll berechtigten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf relevante Kundendaten von Telekommunikationsunternehmen geben.
Hierzu wurde eine TRAAV-Schnittstelle entwickelt, über die mit dem TRAAV-Verfahren der Bundesnetzagentur diese Daten abrufbar sind. Als Nachfolgespezifikation zur bis dato verwendeten SBV/SBS spiegelt TRAAV damit die seit 2004 am TKG erfolgten Änderungen wider. Ziel ist es, den Behörden so möglichst qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung zu stellen, gleichzeitig aber auch genau festzulegen, wer anfrageberechtigt ist.
Zu den behördlich abrufbaren Informationen gehören unter anderem Daten zu Name und Geburtsdatum des Anschlussinhabers, Rufnummern und Anschlusskennungen, Adressdaten, Geräteinformationen oder Vertragsrahmendaten.
Der Personenkreis, der auf diese persönlichen Kundendaten zugreifen darf, ist jedoch eng gefasst. Zu den Abfrageberechtigten gehören unter anderem Strafverfolgungsbehörden, das Zollkriminalamt, der Verfassungsschutz oder Notrufabfragestellen. Ermittlungsbehörden, die für reine Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, werden vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgenommen und dürfen keine Abfrage stellen.
In Deutschland sind Telekommunikationsunternehmen wie Netzbetreiber oder Provider von Gesetz wegen zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verpflichtet. Dies bedeutet, dass sie auf Anfrage berechtigen Stellen wie etwa den Sicherheitsbehörden Zugriff auf Kundendaten gewähren müssen. Geschieht dies nicht oder nicht im behördlich geforderten Umfang, macht sich ein Unternehmen unter Umständen strafbar.
Im Modulbaukasten von OpenNumbers bieten wir unseren Kunden selbstverständlich einen direkten Zugang zur TRAAV-Schnittstelle, sodass sie am automatisierten Abrufverfahren teilnehmen können und die Behörden im Fall der Fälle die benötigten Daten problemlos abfragen können.
Kategorien: Fachartikel Allgemein
Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage voller Freude, herzlicher Begegnungen und köstlicher Leckereien! Genießen Sie die Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten und tanken Sie neue Energie bei dieser wohlverdienten Pause. Wir […]
Viel zu schnell gingen die fiberdays 2024 zu Ende. Wie immer war es ein tolles Event mit einem großartigen Rahmenprogramm und in einer schönen Atmosphäre – das letzte Mal im […]
In einem aktuellen Projekt haben wir erfolgreich die Integration eines weiteren BSS-Systems abgeschlossen. Neben unserem eigenen Kundenportal und zwei etablierten TK-CRM-Systemen haben wir nun die pSuite der MHM & Partner […]
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
+49-6023-70688-50
vertrieb@opennumbers.de